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REITs in USA

Die USA sind das Mutterland der REITs, denn hier wurden im Jahre 1961 die ersten Real Estate Investment Trusts eingeführt. Die Rechtsform dieser REITs ist die Kapitalgesellschaft mit steuerrechtlichem Sonderstatus, deren Börsennotierung zwar nicht obligatorisch, aber üblich ist. Mit über 200 börsennotierten Gesellschaften tragen die US-amerikanischen REITs eine Marktkapitalisierung von ca. 205 Mrd. Euro.

Die Art der Einkünfte ist auch in den USA genau festgelegt. So dürfen maximal 75% aller Erträge aus immobilienrelevanten Zinsen und der Veräußerung von Immobilien oder Staatsanleihen stammen. Ebenso hoch muss der Anteil des Vermögens sein, dass in Barmittel, Staatsanleihen, Grundpfandrechte und Immobilien investiert wird. Der REIT darf sich auch an Tochterunternehmen und Drittunternehmen beteiligen, die Höhe der Beteiligung ist jedoch gesetzlich geregelt (20% und 10 bzw. 5%). Zusammen mit allen Erträgen aus Tochterunternehmen müssen die Gewinne der REITs 95% aller Gewinne ausmachen, nur 5% dürfen aus sonstigen Nebentätigkeiten stammen. US-amerikanische REITs dürfen weder Beherbergungsbetriebe noch Gesundheitseinrichtungen betreiben, dies muss über eine Tochtergesellschaft erfolgen. Nach dem ersten Jahr nach der Einführung einer neuen Gesellschaft muss es mindestens 100 Anteilseigner geben, die das Grundkapital halten. Die fünf größten unter ihnen dürfen jedoch nicht mehr als 50% aller Anteile halten. REITs unterliegen keiner Beschränkung in der Höhe der Kreditaufnahme.

USA

USA ©iStockphoto/Zheka-Boss

Die Unternehmensgewinne müssen zu mindestens 90% ausgeschüttet werden. Die Gesellschaft kann diese Gewinne als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Alle nicht ausgezahlten Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer, für die ausgezahlten Gewinne ist der Anteilseigner steuerlich verantwortlich.

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