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Zugelassene Immobilien für REITs

Nach heftigen Diskussionen sind im aktuellen Gesetzesentwurf bestimmte Immobilien („Bestandsmietwohnimmobilien“) von den REITs ausgeschlossen. Der Ausschluss wird damit begründet, dass mögliche negative Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt und somit auf die Mieter und die soziale Wohnungspolitik verhindert werden sollen. Vom Ausschluss sind jedoch nur Wohnungen betroffen, die vor dem 31.12.2006 erbaut wurden, alle zukünftig erbauten Wohnungen dürfen als Investitionsobjekt in REITs eingehen.

Der Gesetzesentwurf macht sehr genaue Angaben darüber, was genau Bestandmietwohnimmobilien sind, nämlich jede Immobilie, die vorwiegend Wohnzwecken dient, wobei vorwiegend meint, dass mehr als 50% bewohnt werden. Hält sich die REIT nicht an diese Vorgabe und hält nur eine einzige Bestandsmietwohnimmobilie, wird ihr der REIT-Status umgehend entzogen, womit auch die steuerlichen Vorteile entfallen. Dies gilt nicht nur für die Haltung, sondern auch für die Verwaltung von Bestandsmietwohnimmobilien in In- und Ausland.

Immobilien

Immobilien ©iStockphoto/ah_fotobox

Die Diskussion über Vor- und Nachteile des Ausschlusses von Bestandsmietwohnimmobilien ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Befürworter des Ausschlusses sehen so Mieter geschützt, während Gegner des Ausschlusses argumentieren, dass Eigentümern weiterhin keinen unternehmerischen Einfluss haben, was nicht im Sinne des Immobilienmarktes sein könne. Welche Seite letztendlich recht behält, lässt sich nur schwer bestimmen. In den USA gibt es zwar REITs, die sich explizit auf Wohneigentum spezialisiert haben (so genannte Housing Equity REITs), doch sind diese von Grund auf profitorientierter und beschäftigen sich nicht mit der Wohnungsversorgung benachteiligter Zielgruppen, was einer in Deutschland angestrebten sozialen Wohnungspolitik widerspricht.

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