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REITs in Frankreich

In Frankreich wurden im Jahre 2003 die so genannten Sociétés d’Investissements immobiliers cotées (SIIC) eingeführt. In ihrer Rechtsform stellen sie SIIC eine Aktien- oder Kommanditgesellschaft mit steuerrechtlichem Sonderstatus dar. Die SIIC kann börsennotiert sein, muss es aber nicht, wenn sie börsennotiert ist, muss sie dies jedoch an einem geregelten Markt in Frankreich sein. Aktuell stellen die SIIC mit 20 börsennotierten Gesellschaften eine Marktkapitalisierung von ca. 26 Mrd. Euro.

Eine SIIC muss ein Grundkapital von 15 Mio. Euro oder mehr und die Haupttätigkeit des Erwerbs und Baus von Mietimmobilien vorweisen können, allerdings dürfen bis zu 20% des Unternehmenswertes auch aus anderen Investitionen stammen. Die Kreditaufnahme sowie der Aktionärskreis unterliegen keiner Beschränkung.

Frankreich

Frankreich ©iStockphoto/Turau

In Frankreich werden zwischen den Gewinnen aus Vermietungen und den Kapitalgewinnen aus dem Verkauf von Immobilien unterschieden. Die Mindestausschüttung für Gewinne aus Vermietungen liegt bei 85%, die innerhalb des Folgejahres nach Gewinnerzielung ausgeschüttet werden muss. Ein Jahr länger darf die Ausschüttung der Kapitalgewinne dauern, die mindestens 50% betragen muss.
Die SIIC unterliegt der Befreiung der Körperschaftssteuer mit Ausnahme der stillen Reserven, die mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn sie im Grundvermögen enthalten sind. Ist die SIIC mit mindestens 95% an einer Tochtergesellschaft beteiligt, und schüttet die hier erzielten Gewinne vollständig an die Anteilseigner aus, sind diese Dividenden steuerfrei. Die Besteuerung ausländischer Aktionäre hängt von den Doppelbesteuerungsabkommen der beiden Staaten ab, deutsche Anleger müssen beispielsweise 15% Besteuerung kalkulieren.

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